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8.2.2012 : 12:20 : +0100

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Existenzgründer aufgepaßt

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Neu: Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit seit 1. Oktober 2008 als neuer Baustein im...

29.12.08 21:03

Existenzgründungsberatung vom Profi

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25.11.08 17:49

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Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit - der neue Gründungszuschuss

"Aus" für den Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) hieß es bereits am 30. Juni 2006. Und auch das Überbrückungsgeld kann seit dem 31. Juli 2006 nur noch in Ausnahmen beantragt werden. Dafür gibt es seit dem 1. August 2006, den Gründungszuschuss.
Diese neue Förderung ist - kurz gefasst - für alle Gründerinnen und Gründer, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (kein ALG II) und sich beruflich selbstständig machen möchten.

Der neue Gründungszuschuss: Förderung in zwei Phasen.

Insgesamt beträgt die Förderdauer bis zu 15 Monate.

Phase 1

Viele Jungunternehmerinnen und -unternehmer erwirtschaften in der Anlaufphase noch keinen ausreichenden Umsatz, um ihre privaten Lebenshaltungskosten davon bestreiten zu können. Der neue Gründungszuschuss trägt dem Rechnung. In den ersten neun Monaten nach dem Unternehmensstart erhalten Gründerinnen und Gründer einen monatlichen Zuschuss in Höhe ihres individuellen Arbeitslosengeldes sowie eine Pauschale von 300 Euro zur persönlichen Absicherung (Kranken-, Pflegeversicherung, Altersvorsorge).

Phase 2:

Nach Ablauf der ersten neun Monate kann sich eine zweite Förderphase von weiteren sechs Monaten anschließen. In diesem Zeitraum wird nur noch die Pauschale von 300 Euro für die Sozialversicherung gezahlt. Allerdings müssen Gründerinnen und Gründer vor Beginn der zweiten Förderphase ihre Geschäftstätigkeit und ihre hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten nachweisen.

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