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Fördermittel für Ihr Coaching
Neu: Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit seit 1. Oktober 2008 als neuer Baustein im Gründercoaching Deutschland
Wer kann einen Zuschuss erhalten?
Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) erhalten.
Diese besondere Förderung kann innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragt werden.
Beratungen vor der Gründung können über dieses Programm nicht gefördert werden.
Wie hoch ist der Zuschuss?
maximal 3.600 Euro
90 % des Beratungshonorars werden bundesweit als Zuschuss gezahlt. Das Netto-Gesamthonorar darf 4.000 Euro nicht überschreiten. Das maximal förderfähige Tageshonorar des Beraters beträgt 800 Euro (netto).
Über den Zuschussrechner können Sie auf Basis Ihrer individuellen Eingaben Ihre ganz persönliche Zuschusshöhe ermitteln.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Wirtschaftsfördereinrichtung oder weiteren Institutionen, die als KfW-Regionalpartner benannt worden sind.
Eine Übersicht aller Regionalpartner finden Sie auf der Seite Regionalpartner-Suche.
